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Elektro- und Elektronikgeräte

Alte Elektro- und Elektronikgeräte müssen getrennt erfasst und verwertet werden. Die Abgabe bei den u. a. kommunalen Sammelstellen ist für Privathaushalte kostenfrei.

Gewerbebetriebe, die E-Schrott aus Privathaushalten annehmen, können diesen nach telefonischer Anmeldung bei den kommunalen Sammelstellen auch dort kostenfrei anliefern.

Kommunale Sammelstellen:
Abfallwirtschaftszentrum (AWZ): Ahrenshöft, Eiderstedt, Südtondern, Sylt und Umschlagstationen Amrum und Föhr:

Straßensammlung:
Im Rahmen der Sperrmüllsammlung können Privathaushalte Elektro-Altgeräte kostenlos abholen lassen. Mit der KOMBI-Karte für Sperrmüll und Elektro-Altgeräte oder über unser Online-Formular melden Sie die Abholung an.

Achtung: Elektro-Kleingeräte werden nur gemeinsam mit Elektro-Großgeräten oder Sperrmüll abgeholt!

Da Elektro-Kleingeräte nur gemeinsam mit Elektro-Großgeräten oder Sperrmüll abgeholt werden, können Sie auch die Möglichkeit nutzen, Elektroaltgeräte im Handel zurückzugeben. Hinweise zu kostenlosen Sammelstellen finden Sie hier.

Zu den Elektro- und Elektronikgeräten gehören:

  • Haushaltsgroßgeräte (z.B. Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Trockner, Herde)
  • Haushaltskleingeräte (z.B. Staubsauger, Toaster, Haartrockner, Kaffeemaschinen)
  • Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (z.B. PCs, Drucker, Rechner, Kopierer, Faxgeräte, Telefone)
  • Geräte der Unterhaltungstechnik (z.B. Fernseh- u. Radiogeräte, CD- und DVD-Geräte, Videorekorder, Hi-Fi-Anlagen)
  • Elektrische und elektronische Werkzeuge (z.B. Bohrmaschinen, Sägen, Nähmaschinen, Rasenmäher)
  • Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte (z.B. Elektrische Eisenbahnen, Videospiele, Fahrradcomputer)
  • Medizinische Geräte (z.B. Beatmungs-, Dialyse- und Laborgeräte)
  • Überwachungs- und Kontrollinstrumente (z.B. Rauchmelder, Thermostate, Geräte zum Wiegen)
  • Automatische Ausgabegeräte (z.B. Getränkeautomaten)

Die unsachgemäße Entsorgung von Elektro-Altgeräten gefährdet Mensch und Umwelt!

Elektrogeräte bestehen aus ca. 1000 verschiedenen Substanzen; darunter sind wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige Flammschutzmittel. Mit dem Elektro-Gesetz wird der Einsatz dieser Stoffe in Neugeräten stark eingeschränkt. In einigen Bauteilen jedoch kann heute auf ihre Verwendung noch nicht verzichtet werden. Zudem haben Elektrogeräte eine relativ lange Lebensdauer, so dass die derzeit zurückkommenden Altgeräte häufig noch erhebliche Mengen der Schadstoffe enthalten.

Einige Beispiele für den Nutzen der getrennten Erfassung:

  1. Leuchtstoffröhren
    Leuchtstoffröhren benötigen nur wenig Energie und sind sehr langlebig. Sie enthalten jedoch Quecksilber. Deshalb müssen die Altröhren getrennt von anderen Abfällen und unbeschädigt erfasst werden. Auf diese Weise wird vermieden, dass Quecksilberdämpfe in die Umwelt entweichen. Nur durch eine ordnungsgemäße Entsorgung kann das Quecksilber kontrolliert entfernt und das Altröhrenglas verwertet werden.
  2. Fernsehgeräte und Monitore
    Herkömmliche Fernsehgeräte und Monitore enthalten Kathodenstrahlröhren, die aufgrund ihrer bleihaltigen Trichtergläser und der schwermetallhaltigen Leuchtstoffe separat zu entsorgen sind. Es gibt inzwischen Aufbereitungsverfahren, mit deren Hilfe die verschiedenen Bestandteile wieder so sauber voneinander trennbar sind, dass die Gläser erneut für die Bildschirmherstellung eingesetzt werden können.
  3. Kühlschränke
    90 Prozent der heute anfallenden Altkühlschränke enthalten Stoffe, die die Ozonschicht schädigen. Infolgedessen müssen Kühlgeräte in speziellen Anlagen behandelt werden. Bei der Verwertung von Kühlschränken werden die problematischen Stoffe wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) abgesaugt und sicher entsorgt. Metalle und Kunststoffe werden recycelt. FCKW-freien Dämmstoffe können z. B. als Ölbindemittel wieder in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden.
  4. Elektro-Kleingeräte
    Elektro-Kleingeräte sind so genannte „mülltonnengängige“ Geräte, da ihre Größe kein Hindernis für die Entsorgung in haushaltüblichen Mülltonnen darstellt. Aufgrund ihrer Umweltrelevanz und ihres Gefährdungspotenzials ist es aber zwingend geboten, auch diese Geräte getrennt zu erfassen und zu behandeln. Beispielsweise ist in alten Toastern immer noch krebserregendes Asbest zu finden, in alten Bügeleisen und Heißwassergeräten sind häufig Quecksilberschalter enthalten.
    Ein wesentliches Kernstück des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ist die Vorschrift, diese und weitere gefährliche Substanzen im Behandlungsprozess getrennt zu halten und ordnungsgemäß zu entsorgen. Allein, dass Geräte mit schadstoffhaltigen Batterien gesondert erfasst werden, entlastet schon den Restabfall von unkontrolliert freigesetzten Schwermetallen.

IT-Geräte und Unterhaltungselektronik

Diese Geräte enthalten wertvolle Rohstoffe, so z.B. Metalle und hochwertige Kunststoffe, wobei halogenhaltige Flammschutzmittel und schwermetallhaltige Zusatzstoffe in Kunststoffen spezifische Behandlungsverfahren erfordern.

Ein Beispiel für einen Gerätetyp mit besonderen Anforderungen an die Entsorgung ist das Notebook. Die quecksilberhaltige Beleuchtung des Displays, der Akku und diverse kleine Batterien, sowie die Leiterplatten sind im Behandlungsprozess getrennt zu halten. Nur durch eine separate Erfassung der Altgeräte können die enthaltenen Edelmetalle verwertet werden.

Seit dem 24. März 2006 werden alle neuen Elektrogeräte mit dieser „durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern“ gekennzeichnet:

Das Symbol weist Sie darauf hin, dass dieses Gerät nicht über den Hausmüll (Restmülltonne, Gelbe Tonne, Grüne Tonne, Biotonne oder Glascontainer) entsorgt werden darf, sondern bei den kommunalen Sammelstellen oder freiwilligen Rücknahmensystemen abzugeben ist.

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