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Braune Tonne (Bioabfall)

Der organische Abfall aus der Biotonne wird in Ahrenshöft in einer Trockenvergärungsanlage verwertet. Dabei entsteht Biogas und hochwertiger Kompost, der vielfältig, zur Humusbildung in der Landwirtschaft, im GaLa Bau und in privaten Gärten eingesetzt werden kann.

Das bei der Vergärung entstehende Biogas wird gemeinsam mit Biogas aus einer benachbarten Biogasanlage in einem Blockheizkraftwerk zur Erzeugung von Strom und Wärme eingesetzt. Während der Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird, speist die Wärme ein örtliches Wärmenetz, aus dem heraus mehrere am Ort befindliche Betriebe ihre Prozess- und Heizwärme beziehen.

  • Da es unbestritten ist, dass Bioabfälle viel zu wertvoll für den Restmüll sind, appellieren wir an unsere Bürgerinnen und Bürger, die Biotonne verstärkt zu nutzen.

Aufgrund des Klimawandels und der Gefahren der Kernenergie werden erneuerbare Ressourcen immer bedeutender. Bioabfälle ersetzen Energieträger wie Kohle, Erdgas und Erdöl. Anders als bei der Nutzung fossiler Brennstoffe wird durch die Produktion von Biogas nur so viel CO2 an die Atmosphäre freigegeben, wie die Pflanzen vorher daraus entnommen hatten. Ein weiterer Vorteil ist, dass der benötigte „Brennstoff“ (Bioabfälle) immer wieder neu entstehender Abfall ist, der ohnehin entsorgt werden muss und aus der Region ohne lange und teure Transportwege zur Verfügung steht. Somit ist das Biomassekontor NF ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz und zum ressourcenorientierten Wirtschaften.

Das Auftreten von unangenehmen Gerüchen, Maden und Fliegen bei der Sammlung von Bioabfall kann vermindert werden, indem die Biotonne mit einem Filterdeckel versehen wird.

Der Bio-Filterdeckel passt auf alle gängigen Abfallbehälter bis 240 l. Eine umlaufende Dichtung im Deckel schließt die Tonne so dicht ab, dass keine Fliegen in den Behälter gelangen können, um dort ihre Eier abzulegen. Das Filtermaterial baut die in der Biotonne entstehenden Fäulnisgase enzymatisch ab, so dass die Tonne nahezu geruchsfrei wird. Das Filtermaterial muss alle 2 Jahre erneuert werden und kann direkt über die Biotonne entsorgt werden.

Bio-Filterdeckel

Das Auftreten von unangenehmen Gerüchen, Maden und Fliegen bei der Sammlung von Bioabfall kann vermindert werden, indem die Biotonne mit einem Filterdeckel versehen wird. Der Bio-Filterdeckel passt auf alle gängigen Abfallbehälter bis 240 l.

Eine umlaufende Dichtung im Deckel schließt die Tonne so dicht ab, dass keine Fliegen in den Behälter gelangen können, um dort ihre Eier abzulegen. Das Filtermaterial baut die in der Biotonne entstehenden Fäulnisgase enzymatisch ab, so dass die Tonne nahezu geruchsfrei wird. Das Filtermaterial muss alle 2 Jahre erneuert werden und kann direkt über die Biotonne entsorgt werden. Sie können den Filterdeckel und das Filtermaterial beziehen u. a. über die Firma Remondis auf Sylt (Telefon 04651-9227-0) und über die Firma Veolia in Ahrenshöft (Telefon 04846-6000).

Zu beachten für Haus- und Wohnungseigentümer

Die Entsorgung kompostierbarer Abfälle über den Restmüll ist mit Einführung der Biotonne im Jahr 1997 nicht mehr erlaubt. Für jeden Haushalt/Gewerbebetrieb, der nicht selbst kompostiert, gilt der Anschluss- und Benutzungszwang.

Plastiktüten und Biomülltüten = kompostierbare Plastiktüten sind in der Biotonne nicht erlaubt! Weitere Informationen unter (https://www.wirfuerbio.de), die Aufklärungskampagne, um den Plastikmüll aus der Biotonne zu verbannen.

Biotonne oder eigener Komposthaufen

Viele Bürger kompostieren bereits seit vielen Jahren ihre organischen Abfälle selbst und brauchen deshalb keine Biotonne. Da diese Art der Abfallverwertung besonders sinnvoll ist, können diese Haushalte auf eine Biotonne verzichten. Im Falle der Eigenkompostierung dürfen gekochte Speisereste, Brot, Käse, Fischabfälle und kranke Pflanzenteile ausnahmsweise über die Restmülltonne entsorgt werden.

Eine Analyse des nordfriesischen Restmülls hat ergeben, dass sowohl bei den Biotonnennutzern als auch bei den Eigenkompostierern 35% des Restmülls organische Bestandteile sind, die für die Biotonne bzw. den Komposthaufen geignet wären.

Die Entsorgungsunternehmen sind von der AWNF beauftragt, verstärkte Kontrollen der Restabfallbehälter auf Biomüll durchzuführen. Falls Biomüll, der auch zur Eigenkompostierung geeignet ist, im Restmüll gefunden wird, gibt es einen schriftlichen Hinweis in Form von Aufklebern auf den Tonnen, dass unerlaubt diese Abfälle über den Restmüll entsorgt wurden. Restmülltonnen mit den oben angeführten Bioabfällen werden nicht geleert!

Gewerbebetriebe, in denen gekochte Speiseabfälle anfallen (Gastronomie, Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung etc.), müssen diese über gesonderte Verwertungssysteme entsorgen. Auskünfte gibt die Abfallberatung.

Behältergrößen, Abfuhrrhythmus und Saisontonne

Die Biotonne gibt es in den Größen 40 l, 60 l, 80 l, 120 l, 240 l und 660 l. Die Behälter sind vom Haus- oder Wohnungseigentümer zur Verfügung zu stellen, d. h. über den Handel oder ansässige Entsorger zu kaufen. Die Anmeldung erfolgt wie bei den Restmülltonnen. Sie wird alle 14 Tage geleert. Die Anmeldung von Biotonnen als Saisongefäße ist ebenfalls möglich.

Saisonbehälter werden in der Zeit vom 01. April bis 31. Oktober sowie vom 15. Dezember bis 15. Januar geleert. Die Kosten betragen entsprechend nur 8/12 der Jahresgebühr.

Kontrollmarken

Die Kontrollmarken erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Kommune. Die Gebühren für die Biotonne finden Sie hier:

In die Biotonne gehören

Küchenabfälle:

  • Obst- und Gemüsereste (auch Südfruchtschalen)
  • Eier- und Nussschalen
  • Brotreste
  • Teeblätter und Teebeutel, Kaffeesatz und Filtertüten
  • gekochte Speisereste, Knochen
  • Fischreste, Krabbenschalen
  • Küchenpapier, Servietten, Papierhandtücher

Gartenabfälle:

  • Schnittblumen
  • Topfblumen mit Ballen (ohne Topf)
  • Grasschnitt, Wildkräuter
  • Fallobst
  • Strauch-, Hecken- und Baumschnitt
  • Laub, Moos
  • Stroh, Heu
  • kranke Pflanzenteile

Außerdem:

  • Haare,
  • Sägespäne von unbehandeltem Holz
  • Kleintierstreu (nur bei Verpackungshinweis „kompostierbar“)
  • Vogelsand

Nicht in die Biotonne gehören

  • Schadstoffe (Batterien, Farbreste, Medikamente etc.)
  • Flüssigkeiten
  • Kunststoffe, Metalle
  • Windeln, Hygieneartikel
  • Plastiktüten und Biomülltüten = kompostierbare Plastiktüten
  • nicht kompostierbare Kleintierstreu
  • Kehricht
  • Staubsaugerbeutel
  • Zigarettenkippen
  • Asche (außer von unbehandeltem Holz)
  • Hochglanzpapier
  • Tierkadaver
  • Bauschutt

Abfälle, die Tiere anlocken, z. B. gekochte oder verdorbene Lebensmittel, Knochen, Krabbenschalen, Fisch- und Fleischabfälle gehören auf den Inseln Föhr und Pellworm unbedingt in die Restmülltonne, da dort der Inhalt der Biotonnen auf einer offenen Kompostmiete verarbeitet wird.