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Ab 2023

Mehrweg wird Pflicht!

👉 Ab 1. Januar 2023: Mehrwegangebotspflicht für alle Betriebe, die Lebensmittel im Außerhaus-Verkauf anbieten.

🥡 Neben Einwegverpackungen müssen der Kundschaft dann wiederverwendbare Behältnisse zur Verfügung gestellt werden. Ausnahmen gelten für kleine Betriebe.

☕ Anbieter:innen von Coffee To-Go & Co müssen nun schnell passende Lösungen finden – Aus dem breiten Sortiment von Systemanbietern bis hin zu alternativen Möglichkeiten.