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Bauabfälle

Bauabfälle sind Abfälle, die im Hoch- und Tiefbau, bei Neu-, Aus- und Umbauten sowie bei sonstigen Abbrucharbeiten anfallen.

Bei der Anlieferung von gemischten Bauabfällen ist folgendes zu beachten:
Bauabfälle können an den Sortierschleifen der Abfallwirtschaftszentren in Ahrenshöft, in Kirchspiel Garding, in Risum-Lindholm und in Westerland angeliefert werden.
Die Sortierung des Bauabfalls erfolgt durch den Anlieferer selbst entweder vor der Anlieferung oder direkt auf der Sortierschleife.

Die in dem Bauabfall enthaltenen Stoffe, wie z.B.

  • sauberer Bauschutt
  • Beton
  • Boden
  • Holz
  • Metall
  • Kunststoffe
  • Papier/Pappe
  • Restabfall, z.B. Dachpappe

werden in die bereitgestellten Mulden auf der Sortierschleife verladen.

Für die Entsorgung von großen Mengen Bauabfall, z.B. beim Abriss eines Hauses, können gewerbliche Bauabfallsortieranlagen oder Abbruchfirmen beauftragt werden. Zutreffende Adressen finden Sie u.a. in den „Gelben Seiten“ Ihrer Region.

Bitte beachten Sie

  • Bauabfälle dürfen keine Sonderabfälle enthalten.
    Zu Sonderabfällen gehören u.a. Farbe, Lösungsmittel, Bauchemikalien, Altöl, Kleber, Fette und Leuchtstoffröhren. Getränkte Hölzer (z. B. Jägerzäune) und andere Zäune gehören nicht zu Bauabfällen. Kostenpflichtige Anlieferung bei den Abfallwirtschaftszentren möglich.
  • Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen
    Kleinmengen von Zementasbestplatten (bis 5 Platten) aus Haushalten können über die Sortierschleife entsorgt werden. Größere Mengen an Zementasbestabfällen und Asbestabfällen, z.B. Nachtspeicheröfen, sind gesondert an der Umschlagstation Ahrenshöft bzw. am Abfallwirtschaftszentrum Westerland/Sylt anzuliefern.

Der Abfall kann nur gegen Vorlage eines Vereinfachten Entsorgungsnachweises angenommen werden. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Entsorgungsunternehmen.

Die Anlieferung hat ausschließlich in Big-Bags (Verpackung) zu erfolgen, die eine Freisetzung von Asbeststaub bei den Be- und Entladevorgängen unterbinden. Asbeststäube bzw. Spritzasbest werden nur angenommen, wenn sie schon am Anfallort mit Bindemittel (z.B. Zement) verfestigt wurden. Die Anlieferung ist im Vorwege mit dem Entsorgungsunternehmen abzusprechen.