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Ab 2023

Mehrweg wird Pflicht!

👉 Ab 1. Januar 2023: Mehrwegangebotspflicht fĂŒr alle Betriebe, die Lebensmittel im Außerhaus-Verkauf anbieten.

đŸ„Ą Neben Einwegverpackungen mĂŒssen der Kundschaft dann wiederverwendbare BehĂ€ltnisse zur VerfĂŒgung gestellt werden. Ausnahmen gelten fĂŒr kleine Betriebe.

☕ Anbieter:innen von Coffee To-Go & Co mĂŒssen nun schnell passende Lösungen finden – Aus dem breiten Sortiment von Systemanbietern bis hin zu alternativen Möglichkeiten.