Restmülltonnen sind vom Haus- bzw. Wohnungseigentümer bei der Stadt oder dem Amt (auf Sylt bei REMONDIS) anzumelden. Hier erhalten Sie die Kontrollmarke, die Aufschluss über Größe und Abfuhrhäufigkeit des Behälters gibt.
Achtung: Ab 2018 gelten neue Kontrollmarken, die mit dem Gebührenbescheid/mit der Rechnung für 2018 verschickt werden!
Die neuen Kontrollmarken sind ab 2018 bis Ende 2020 gültig. Es werden nur Behälter mit gültiger Kontrollmarke geleert. Um- und Abmeldungen sind ebenfalls über die Stadt oder das Amt (auf Sylt bei REMONDIS) möglich. Bei Abmeldung einer Restmüll- , Biotonne oder Grünen Tonne ist die Kontrollmarke abzukratzen und zurückzugeben. Die Gebühren für Restmüll- und Biotonnen finden Sie hier:
Vorsteuerabzugsberechtigte, d. h. Gewerbetreibende müssen seit 01.01.2006 alle gewerblich genutzten Mülltonnen bei der AWNF, auf Sylt bei REMONDIS anmelden. Entgelte sind dort zu erfragen.
Laut Gesetz gibt es einen Anschluss- und Benutzungszwang für Restmülltonnen, d. h. jeder Haushalt muss ganzjährig an die sog. Regelabfuhr angeschlossen sein. Die Behälter dafür sind vom Haus- oder Wohnungseigentümer zur Verfügung zu stellen, d. h. über den Handel oder ansässige Entsorger zu kaufen.
Da jeder Haushalt unterschiedliche Müllmengen hat, sind in Nordfriesland fahrbare Normbehälter mit einem Volumen von 40 l, 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 660 l, 770 l und 1.100 l zugelassen. Direkt benachbarte Haushalte können ihre Tonnen gemeinsam nutzen. Dies bietet sich an, wenn es Platzprobleme bei der Aufstellung der Tonnen gibt. 120 l Mülltonnen können durch 80 l-, 60 l- oder 40 l-Einsätze verkleinert werden. Diese Einsätze sind nur für 120 l -Tonnen passend! Auskünfte über Tonnenmaße erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Entsorgungsunternehmen oder bei der Abfallberatung.
Für Ihre Restmülltonne können Sie zwischen dem 14-täglichen oder 4-wöchentlichen Abfuhrrhythmus wählen. Müllgroßbehälter (660 l, 770 l und 1.100 l) können grundsätzlich auch wöchentlich geleert werden. Die Gebühr verringert sich mit Reduzierung des Abfuhrrhythmus von wöchentlich auf 14-täglich, bzw. von 14-täglich auf 4-wöchentlich jeweils um die Hälfte. Die Behälter sind am Abfuhrtag bis 6.00 Uhr an den Rand einer für das Entsorgungsfahrzeug befahrbaren Straße zu stellen. Die Entleerung erfolgt nicht immer zur gleichen Uhrzeit! Falls Ihre Straße durch Bauarbeiten, Straßenfeste oder aus anderen Gründen nicht befahrbar ist, müssen Sie Ihre Restmüll- und Wertstoffbehälter bis zur nächsten für das Müllfahrzeug befahrbaren Straße bringen!
* Brauchbare Kleidung bitte in die Altkleidersammlung geben.
✖ Sonderabfälle
✖ Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren
✖ Elektro- und Elektronikgeräte (gehören zum E-Schrott, der im Rahmen der Sperrmüllsammlung abgeholt wird)
Zu Festtagen und ähnlichen Anlässen kann es passieren, dass Ihre Restmülltonne nicht ausreicht. Dafür gibt es Restmüllsäcke zu kaufen (4,00 €), die am Abholtag neben die Restmülltonne gestellt werden können. Zu beziehen sind die Säcke bei Ihrem zuständigen Entsorgungsunternehmen und bei einigen Verkaufsstellen. Für Müllgroßbehälter gibt es die Möglichkeit der zusätzlichen „Bedarfsabfuhr“, d. h. nach Anmeldung wird gegen Gebühr auch außerhalb der Regelabfuhr abgefahren.
Zusätzlich zu den ganzjährig angemeldeten Restmüll- und Biotonnen gibt es die Möglichkeit, Saisontonnen anzumelden. Saisonbehälter werden in der Zeit vom 01. April bis 31. Oktober sowie vom 15. Dezember bis 15. Januar geleert. Die Kosten betragen entsprechend nur 8/12 der Jahresgebühr. Die Nutzung von Saisontonnen lohnt sich besonders in saisonabhängigen Bereichen (z.B. Vermietung, Gaststätten). Die alleinige Anmeldung von Saisontonnen ist nicht möglich.
Die Gebühren für Restmülltonnen und Bedarfsabfuhr finden Sie hier: