Seit dem 25. Juli 2016 ist der Handel verpflichtet Elektroaltgeräte und Energiespar- und LED-Lampen kostenlos zurückzunehmen.
Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern sind verpflichtet, Elektro- und Elektronikgeräte bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern in haushaltsüblicher Menge auch ohne Neukauf zurücknehmen.
Für größere Waren gilt der sogenannte 1:1 Umtausch - Sie kaufen eine Waschmaschine und geben die alte zurück.
Händler mit einer geringeren Verkaufsfläche können auf freiwilliger Basis Altgeräte zurücknehmen.
Die Rücknahmeverpflichtung gilt auch für Energiespar- und LED-Lampen.
Ab sofort müssen aus allen Laserdruckern und Kopiergeräten die Toner entfernt werden bevor diese Geräte zur Abholung bereitgestellt oder auf den Sortierschleifen angeliefert werden! Die Toner geben Sie zur Verwertung bitte in die Grüne Umweltbox auf den Sortierschleifen in den Abfallwirtschaftszentren oder in den Geschäftsräumen der AWNF. Ansonsten gehören Toner in den Restmüll.
Ab sofort müssen aus allen Teppichkehrmaschinen und Staubsaugern die Staubbeutel entfernt werden bevor diese Geräte zur Abholung bereitgestellt oder auf den Sortierschleifen angeliefert werden! Die Staubbeutel geben Sie bitte in den Restmüll.