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AWNF Kontakt

Wichtig für alle Vorsteuerabzugsberechtigten!

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung erhalten Sie bisher einen Gebührenbescheid von der für Sie zuständigen Amts-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Die in die Abfallgebühren eingerechnete Mehrwertsteuer kann nicht gesondert ausgewiesen werden.

Für Sie als Unternehmer/ in im umsatzsteuerlichen Sinn kann sich dies ändern. Für Privathaushalte ändert sich hingegen nichts.

Mit Wirkung zum 01.01.2006 ist durch  das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft des Landes Schleswig-Holstein die Pflicht des Kreises Nordfriesland zur Entsorgung von gewerblichen Abfällen zur Beseitigung (Restmüll) innerhalb der Regelabfuhr (Behälterabfuhr) auf die Abfallwirtschaftsgesellschaft Nordfriesland mbH - AWNF -, Husum, übertragen worden.

Das heißt, wer am umsatzsteuerlichen Verkehr teilnimmt, erhält keinen Gebührenbescheid, sondern eine privatrechtliche Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Für Sie ein unmittelbarer Kostenvorteil von 19%, da Sie diese Steuer beim Finanzamt geltend machen können. Da nur Privathaushalte gemäß der Abfallsatzung/ Gebührensatzung des Kreises Nordfriesland Anspruch auf kostenlose Sperrmüllsammlung (2-mal jährlich) und Teilnahme an der mobilen Schadstoffsammlung haben, verringert sich das Entgelt für Umsatzsteuerpflichtige nochmals um ca. 20%.

An der eigentlichen Entsorgungsleistung (graue und grüne Tonne, Biotonne) aber auch an Ihrer Verpflichtung zum Anschlusszwang - nunmehr gegenüber der AWNF - ändert sich nichts. Sie erhalten lediglich anstelle des Gebührenbescheides eine Rechnung mit ebenfalls vierteljährlich fälligen Beträgen.

Um den Zahlungsverkehr zu vereinfachen, wird nur im Lastschriftverfahren gearbeitet. Bitte tragen Sie Ihre Daten in das Formular Einzugsermächtigung ein und schicken Sie das unterschriebene Formular an die AWNF bzw. REMONDIS Westerland (je nach Standort des Objektes).

Wenn Sie also vorsteuerabzugsberechtigt sind,

können Sie die notwendigen Unterlagen (Formulare) auf den folgenden Internetseiten nutzen.

Bitte beachten Sie, dass pro Objekt (Grundstück, Gebäude o.ä.) ein Erfassungsbogen erforderlich ist.

Bitte wählen Sie zuerst den Standort Ihres Objektes:

  • Nordfriesland ohne Sylt
  • hier anklicken ->
  • Sylt
  • hier anklicken ->